Sollen Estriche/Estrichkonstruktionen geplant und eingebaut werden, sind folgende Normen maßgeblich zu berücksichtigen:
DIN EN 1 3813 Estrichmörtel und Estrichmassen enthält Eigenschaften und Anforderungen und beschreibt
Leistungskennwerte für Estrichfrischmörtel und erhärtete Estrichmörtel in länderübergreifenden Definitionen.
DIN 18560 Estriche im Bauwesen
beschreibt Estriche, welche aus Estrichmörteln und Estrichmassen nach DIN EN 13813 hergestellt sind. Sie beschreibt darüber hinaus Bauweisen von Estrichen mit den erforderlichen
jeweiligen Schichtdicken.
Verbundestriche werden in der DIN 18 560-3 beschrieben.
Bei der Wahl der Dicke ist DIN 18 560-1 zu berücksichtigen.
Aus fertigungstechnischen Gründen sollte die Dicke nicht
geringer als das Dreifache des Größtkorns des Zuschlages
sein (Herstellerangaben sind zu berücksichtigen).
Estriche auf Trennschicht/Trennlage werden in DIN 18560-4 beschrieben. Bei der Wahl der Dicke ist DIN 18560-1 zu berücksichtigen. Die Dicke des Estrichs ist abhängig von der
Art des Bindemittels und den möglichen Verkehrslasten.
Die Dicke von Estrichen auf Dämmschicht ist gemäß DIN
18560-2 abhängig vom Bindemittel, den entsprechenden
Verkehrslasten und dem möglichen Oberbelag.
Zementestriche bilden seit vielen Jahrzehnten erfolgreich den Untergrund für eine Vielzahl von Oberbodenbelägen.
Sie werden mit dem Bindemittel Zement unter Beimischung eines Zuschlages (0 – 8 mm) hergestellt. Der typische Zementestrichmörtel wird erdfeucht auf der Baustelle angemischt und vom Verarbeiter im jeweiligen Raum verteilt, verdichtet und planeben abgezogen.
Calciumsulfatgebundene Estriche (Anhydritestriche) sind neben den zementgebundenen Estrichen die zweitgrößte Gruppe an Estrichen, auf welchen der Fliesenleger heute keramische Beläge verlegt.
Werden Estriche auf Trennlage oder als schwimmende Konstruktion hergestellt, können sie nicht als endlos große Fläche eingebaut werden. Das bedeutet, die Estrichfläche ist über einen Fugenplan, der vom Planer zu erstellen ist, in Felder einzuteilen. Dies ist notwendig, weil die dünnschichtigen Estrichplatten ein gewisses Eigenleben in Form von
Bauteilverkürzung (Trocknungsschwinden) oder Längenänderungen infolge von Temperatureinflüssen führen.
Bei Gussasphaltestrichen bildet das Bindemittel Bitumen
die Basis für den Estrich. Diesem wird Gesteinskörnung wie Splitt, Sand und Steinmehl zugemischt. Gussasphalt wird
heiß (ca. 230 °C – 250 °C) eingebaut. Nach dem Abkühlen
ist er sofort begeh- und nutzbar – darin liegt sicherlich sein großer Vorteil.
Kunstharzgebundene Estriche haben sich seit vielen Jahren als technisch elegente Systemlösung auf unseren Baustellen
etabliert. Dies gilt insbesondere, wenn es darum geht, sehr dünnschichtige, lastverteilende Schichten auf Trennlage oder
schwimmende Konstruktionen herzustellen.
Im Gewerbe- und Bürogebäudebau trifft man zunehmend auf Systemböden und Hohlbodenkonstruktionen. Dies liegt mitunter
daran, dass heute die haustechnische Versorgung über dem Rohboden geführt wird. Die jeweiligen Installationshöhen
machen es notwendig, dass der eigentliche Fußboden auf Stützen oberhalb der Haustechnik schwebt.